Aufnahme-Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Fachakademie für Heilpädagogik müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein mittlerer Schulabschluss 
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher bzw. Erzieherin oder Heilerziehungspfleger bzw. Heilerziehungspflegerin oder ein diesem Qualifikationsniveau entsprechender Ausbildungsabschluss 
  • mindestens eine einjährige, einschlägige Berufstätigkeit (Vollzeit) in dem nachgewiesenen Ausbildungsberuf

Weitere Voraussetzungen:

  • Ärztliches Attest, das die gesundheitliche und charakterliche Eignung für den Beruf des Heilpädagogen bestätigt (darf nicht älter als 3 Monate vor Schulbeginn sein – Bitte Zusage abwarten)
  • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate vor Schulbeginn sein – Bitte Zusage abwarten)
  • Ausländische Bewerber können in die Fachakademie nur bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse aufgenommen werden.

Weitere Zugangsmöglichkeiten

 

Die Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik hat folgende Empfehlung erarbeitet, um auch weitere Berufsgruppen wie

  • pädagogische Hochschulabsolventen,
  • Ergotherapeuten/ Physiotherapeuten und Logopäden,
  • Gesundheits- / Kranken- und Altenpfleger,
  • Familienpfleger,
  • Arbeitserzieher und
  • Meister Berufe in WfbM's

zulassen zu können. Es können nun ab sofort in geringem Umfang auch diese Berufsgruppen in die Weiterbildung aufgenommen werden.

 

Wegen der möglichen Anerkennung dieser Abschlüsse wenden Sie sich bitte an uns.

Telefonische Sprechstunde: Montag und Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr unter 089  233-64576

 

Möglichkeit zeitgleich Bachelor Studium zu beginnen

Seit dem Schuljahr 2019/ 2020 kann zeitgleich mit der Weiterbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einem Bachelor Studium begonnen werden. Beratung hierzu erhalten Sie in der telefonischen Sprechstunde.